Wer in den letzten Jahren mal ein Flugticket gebucht hat, kennt die Frustration: Ein günstiger Flug verwandelte sich beim Bezahlen schnell in eine saftige Rechnung, sobald man ein Gepäckstück mitnehmen wollte. Nach mehr als zwei Jahrzehnten immer weiter ausgedünnter Grundtarife macht Brüssel dem nun ein Ende.
Mit der Verabschiedung der Verordnung (EU) 2026/2202 werden die europäischen Passagierrechte zum ersten Mal seit zwanzig Jahren grundlegend reformiert. Der Beschluss stellt sicher, dass Fluggesellschaften nicht mehr einfach so Zuschläge für dein Basispaket erheben dürfen, und schreibt transparente Preise bereits ab der ersten Suchanfrage vor. Das Gesetz tritt erst am 23. Oktober 2027 in Kraft, und bei diesem „kostenlosen“ Versprechen gibt es eine wichtige Nuance, die viele Reisende übersehen werden.
Was die neuen EU-Regeln wirklich bedeuten

Die gute Nachricht ist, dass die berüchtigten „Überraschungszuschläge“ am Boarding-Gate bald der Vergangenheit angehören. Sobald das Gesetz in Kraft tritt, hat jeder Fluggast innerhalb der EU einen gesetzlichen Anspruch auf ein kleines persönliches Gepäckstück, das kostenlos mit an Bord genommen werden darf. Denk dabei an einen Rucksack, eine Laptoptasche oder eine Handtasche (mit maximalen Maßen von 40 x 30 x 15 cm), die einfach unter den Sitz vor dir passt. Fluggesellschaften dürfen dafür keinen Cent extra berechnen.
Außerdem macht Brüssel den sogenannten „Lockvogelpreisen“ ein Ende. Vergleichsseiten und Fluggesellschaften sind verpflichtet, bereits ab dem allerersten Suchergebnis direkt den vollständigen Endpreis anzuzeigen, inklusive deines Basispreises. Keine heimlichen Preisaufschläge mehr im letzten Schritt des Bezahlvorgangs.
Außerdem bekommen Reisende ein paar nette Extras: So werden Sitzplatzreservierungen für Eltern, die neben ihren Kindern (unter 14 Jahren) sitzen möchten, kostenlos, und du kannst Rechtschreibfehler in deinem Namen bis 48 Stunden vor Abflug kostenlos korrigieren lassen.

Nuancen und Folgen des Beschlusses
Dennoch gibt es bei der Verordnung eine wichtige Nuance. Die Verpflichtung gilt nämlich ausschließlich für das kleine Handgepäckstück unter deinem Sitz. Für den klassischen Rollkoffer, der in die Gepäckfächer über deinem Kopf passt, fallen bei Fluggesellschaften wie Transavia, EasyJet und Ryanair weiterhin Gebühren an.
Außerdem warnen Experten vor einem logischen Nebeneffekt: teurere Flugtickets. Da den Fluggesellschaften die Einnahmen aus diesen kleinen Extras wegfallen, werden sie diese Kosten künftig direkt in den Grundpreis einkalkulieren. Die extrem günstigen 10-Euro-Tickets scheinen damit endgültig der Vergangenheit anzugehören.

Da bald fast jeder Reisende sein Recht auf ein kostenloses Handgepäckstück voll ausschöpfen wird, rechnen Flughäfen zudem mit mehr Andrang beim Einsteigen. Die Gepäckfächer über den Sitzen werden schneller mit Jacken und Taschen voll sein, was an stark frequentierten Flughäfen wie Schiphol oder Eindhoven zu mehr Verzögerungen am Gate führen kann.
Bis dahin ändert sich übrigens noch nichts. Wer vor dem 23. Oktober 2027 einen Flug bucht, unterliegt den aktuellen Regeln und Zuschlägen der Fluggesellschaft. Achte bei der Buchung also genau auf die genauen Maße, die deine Fluggesellschaft vorschreibt, um unnötige Strafgebühren zu vermeiden.